Hausordnung
MITEINANDER
Ein freundlicher, respektvoller Umgang miteinander erleichtert das Zusammenleben ganz wesentlich. Aus diesem Grunde hat der SGA Richtlinien für das Verhalten im Schulbereich entwickelt. Das Ziel ist die Förderung positiven und konstruktiven Zusammenlebens. Sollte es dennoch zu disziplinären Schwierigkeiten kommen, so geht es weniger um Bestrafung als um positive Verhaltensänderung. Höfliches und rücksichtsvolles Verhalten kann sowohl von Schülern und Schülerinnen als auch von Erwachsenen erwartet werden.
SCHULALLTAG
Anwesenheit, Pünktlichkeit
Alle Schüler und Schülerinnen sind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn der jeweiligen Unterrichtsstunde in den entsprechenden Klassenräumen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin verhindert sein, so muss unverzüglich die Schule verständigt werden.
Abwesenheit
Geplante und nicht vorhersehbare Abwesenheiten vom Unterricht sind zeitgerecht über das elektronische Mitteilungsheft (Schoolfox) dem Klassenvorstand bekanntzugeben.
Kleidung
Saubere, gepflegte und dem Schulalltag angemessene Kleidung sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Es ist nicht üblich, in geschlossenen Räumen eine Kopfbedeckung zu tragen (außer aus religiösen Gründen).
Elektronische Geräte
Handys dürfen in der Unterstufe während des Unterrichts und in allen Pausen nicht genutzt werden, ausgenommen in den Freistunden zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. In der Oberstufe dürfen Handys während der Unterrichtszeit nicht genutzt werden (Ausnahme für Ober- und Unterstufe: Verwendung für Unterrichtszwecke). Sie müssen aus- oder lautlos geschaltet in der Schultasche verwahrt werden.
Wertgegenstände
Für Wertgegenstände, Schmuck und Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.
Fahrräder, Parkordnung
Fahrräder und Roller werden im äußeren Schulhof abgestellt (auf eigene Gefahr). (Skate)boards und Roller sind aus Sicherheitsgründen im Schulgebäude verboten. Über die Parkplatzbenützung entscheidet die Direktion.
Sonderunterrichtsräume
Die Sonderunterrichtsräume (KUG, TEDE, Biologie, Chemie, Physik, Musik, Informatik) dürfen nur in Gegenwart der zuständigen Lehrperson betreten werden. Außerdem gelten für diese Räume auch Sonderregelungen die Schonung des Inventars und die Sicherheit betreffend. In der Bibliothek und in den Informatik-Sälen ist Essen und Trinken nicht erlaubt.
Sauberkeit des Gebäudes
In den Räumen und auf den Gängen wird auf Sauberkeit geachtet. Die Schuleinrichtung u. -ausstattung darf nicht beschmutzt oder beschmiert werden. Nach dem Unterricht werden die Sessel auf die Tische gestellt, um die Reinigungstätigkeit des Reinigungspersonals nicht zu behindern, die Tafeln gelöscht, das Licht abgedreht und die Fenster geschlossen.
Turnunterricht Breyerstraße
Vor dem Turnunterricht in den Räumen der Breyerstraße warten die Schüler und Schülerinnen in der Aula auf den Turnlehrer/die Turnlehrerin, der/die mit ihnen gemeinsam den Schutzweg überquert.
Pausen
In den Pausen dürfen die Schüler und Schülerinnen der Unterstufe das Schulgelände nicht verlassen.
Rauchen, Alkohol, Drogen, gefährliche Gegenstände
Der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen sowie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen sind sowohl in der Schule als auch bei Schulveranstaltungen nicht gestattet.
Ebenso ist das Rauchen sowie der Konsum von Nikotin und nikotinähnlichen Substanzen auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen verboten (z.B. Snus, Velo, …)
Sachbeschädigung
Bei mutwilligem Beschädigen oder Beschmutzen sorgt der Verursacher/die Verursacherin für die Beseitigung der Schäden (vgl. §43.2 SCHUG).